6. Oktober 2025
Aktuelle Pflanzenbauhinweise im Landkreis Kitzingen
Unsere regionale Anlaufberatung für den Pflanzenbau gibt Ihnen regelmäßig aktuelle Hinweise für das Anbaugebiet rund um Kitzingen.
Herbizidmaßnahmen Wintergetreide:
Durch die Niederschläge ist frühzeitig bestelltes Wintergetreide bereits gut aufgelaufen. Bei stärkerem Gräserdruck ist für eine gute Wirkung neben einem frühzeitigen Einsatz bodenwirksamer Mittel aber auch eine gute Bodenfeuchte oder nachfolgende Niederschläge und ein feinkrümeliges Saatbett wichtig. Soweit die Flächen wieder befahrbar sind, kann eine Behandlung gegen Ackerfuchs-schwanz oder Windhalm erfolgen. Durch den Wegfall der Zulassung für den Wirkstoff Flufencet, können z. B. Herold, Malibu, Boxer mit Cadou und die Kombinationen Mateno Duo mit Cadou und andere im Rahmen der Aufbrauchfrist noch in diesem Jahr sowie voraussichtlich auch noch im nächsten Jahr eingesetzt werden. Ansonsten stehen z. B. Stomp und Boxer oder Stomp mit Lentipur sowie Trinity und Boxer als Mischungen zu Verfügung. Achten Sie bei der Anwendung von hohen Aufwandmengen auf mögliche Schädigungen der Kultur, besonders bei der Wintergerste. Gerade bei stärkerem Gräserdruck und früher Saat sind jedoch Herbstbehandlungen notwendig
Winterraps:
Die Bestände sind zumeist zwischen dem 4. und 7. Laubblatt.
Auf gleichmäßig und gut entwickelten Rapsbestände sollte bei weiter wüchsiger Witterung ein Wachstumsreglereinsatz erfolgen. Es stehen die bekannten Mittel wie z. B. Carax, Toprex, Tilmor oder Folicur zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass beim Einsatz von Belkar und Synero bzw. LaDiva zur Unkrautbekämpfung im Herbst z. B. kein Caramba oder Carax eingesetzt werden darf.
Beachten Sie immer die Anwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweiligen Mittel.
Auf gleichmäßig und gut entwickelten Rapsbestände sollte bei weiter wüchsiger Witterung ein Wachstumsreglereinsatz erfolgen. Es stehen die bekannten Mittel wie z. B. Carax, Toprex, Tilmor oder Folicur zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass beim Einsatz von Belkar und Synero bzw. LaDiva zur Unkrautbekämpfung im Herbst z. B. kein Caramba oder Carax eingesetzt werden darf.
Beachten Sie immer die Anwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweiligen Mittel.
Beachten Sie immer die Anwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweiligen Mittel.
Düngeverordnung:
Sperrfristverschiebung für Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff wie z. B. Gülle oder Gärrest auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau wie Kleegras.
Auf roten und NICHT roten Flächen wird die Sperrfrist jeweils um 14 Tage für Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau verschoben. Die Sperrfrist beginnt auf roten Flächen am 15. Oktober und endet am 14. Februar. Auf NICHT roten Flächen beginnt die Sperrfrist am 15. November und endet am 14. Februar. Eine Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff wie z. B. Gülle oder Gärrest ist hier wieder ab dem 15. Februar zulässig, soweit die Böden aufnahmefähig sind. Die Ausbringmenge ist seit dem 1. September auf roten Flächen auf insgesamt 60 kg Gesamtstickstoff/ha beschränkt. Diese Grenze ist auch bei einer geplanten Düngung nach dem letzten Schnitt mit max. möglichen 60 kg Gesamt-N bzw. 30 kg Ammonium-N je ha zu beachten.
Auf roten und NICHT roten Flächen wird die Sperrfrist jeweils um 14 Tage für Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau verschoben. Die Sperrfrist beginnt auf roten Flächen am 15. Oktober und endet am 14. Februar. Auf NICHT roten Flächen beginnt die Sperrfrist am 15. November und endet am 14. Februar. Eine Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff wie z. B. Gülle oder Gärrest ist hier wieder ab dem 15. Februar zulässig, soweit die Böden aufnahmefähig sind. Die Ausbringmenge ist seit dem 1. September auf roten Flächen auf insgesamt 60 kg Gesamtstickstoff/ha beschränkt. Diese Grenze ist auch bei einer geplanten Düngung nach dem letzten Schnitt mit max. möglichen 60 kg Gesamt-N bzw. 30 kg Ammonium-N je ha zu beachten.
Die nächste Durchsage folgt bis Mitte nächster Woche.
Ansprechpartner
Thomas Karl
AELF Kitzingen-Würzburg
Mainbernheimer Straße 103
97318 Kitzingen
Telefon: 09321 3009-1221
Mobil: +49 173 8637483
Fax: 09321 3009-1011
E-Mail: poststelle@aelf-kw.bayern.de
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