27.03.2025
Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken

Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.

Rapsknospen auf Rapsglanzkäfer kontrollieren!

Der Hauptzuflug an Raps-Stängelrüsslern ist in den Tagen nach Fasching erfolgt, so dass Zweitbehandlungen in den meisten Fällen nichtmehr nötig sein dürften. Die Gelbschalen sind nun aus den Beständen zu entfernen!
Ab dem Knospenstadium BBCH 51 (Blütenknospen nicht mehr von den Blättern umschlossen, sondern von oben offen und sichtbar) ist der Bestand auf Rapsglanzkäfer (RGK) zu kontrollieren. Entscheidend ist der Besatz an RGK in bzw. auf den Knospen der Rapspflanze. Hierzu werden mehrere Rapsknospen diagonal über den Schlag verteilt in ein Gefäß ausgeklopft und die ausgeschüttelten RGK gezählt. Die Schadschwelle nach neuesten Versuchen der LfL liegt bei mehr als 10 RGK/Pflanze im Schnitt der Auszählungen (nur in wirklich schwachen, dünnen Beständen gilt mindestens 5 RGK/Pflanze). Am Feldrand ist der Zuflug in der Regel höher als im Inneren des Feldes. Dies ist zu beachten - gegebenenfalls genügt eine Randbehandlung!
Im Sinne eines umweltverträglichen und wirtschaftlichen Insektizideinsatzes sollten unnötige/zu frühe Maßnahmen im Raps vermieden werden. Dies dient mittelfristig auch der Erhaltung der Wirksamkeit von Insektiziden. Die besten Wirkungsgrade werden erzielt, wenn die Rapsschädlinge direkt vom Spritzstrahl getroffen werden (Doppelflachstrahldüsen, Druck, Wassermenge mind. 300 l/ha). In den frühen Morgenstunden ist dies schwierig. Der bessere Termin liegt damit in den Nachmittag- oder Abendstunden, wenn die RGK in/auf der Knospe aktiv sind. Zu beachten: Die Dauerwirkung der zugelassenen Produkte beträgt temperaturabhängig nur wenige Tage. Der Einsatz der Mittel gegen RGK sollte deshalb grundsätzlich erst nach dem ersten Massenzuflug (Bekämpfungsschwellen siehe oben) und nur bei warmer, sonniger Witterung ab 12-15°C erfolgen.
Bei Tankmischungen mit Fungiziden ist bei allen Produkten die Einstufung bezüglich der Bienengefährlichkeit zu berücksichtigen! Der Einsatz von Fungiziden im Knospenstadium hat in unseren Versuchen nur selten die Kosten gedeckt.

Aktuelle Warndienstergebnisse - isip Externer Link

Zulassungsänderungen Insektizide

Das Insektizid Nexide (Zul.-Nr.: 025631-00) mit dem Wirkstoff gamma-Cyhalothrin wurde vom BVL zum 31.03.2025 widerrufen – Die gesetzliche Abverkaufsfrist endet am 30.09.2025, die gesetzliche Aufbrauchfrist gilt bis 30.09.2026.
Der Widerruf gilt auch für die Vertriebserweiterungen Cooper (Zul.-Nr.: 025631-60), Xerxes (Zul.-Nr.: 025631-61) und Mittel des Parallelhandels.

Herbizideinsatz in Wintergetreide am Besatz vor Ort ausrichten

In Wintergetreideflächen, auf denen der Fuchsschwanz schon 2-3 Blätter und mehr gebildet hat bzw. schon bestockt ist, sollte die Behandlung nun abgeschlossen werden. Achten Sie unbedingt auf ausreichend Luftfeuchte von mindestens 60-70%, welche aktuell nur früh oder spät am Abend vorliegen! Viele später gesäte Flächen sind noch ohne Auflauf an Ungräsern. Hier kann das Augenmerk allein auf die Behandlung von Unkräutern gelegt werden, die sich je nach Art auch gut mechanisch mit einem Striegel kontrollieren lassen. Ein nennenswerter Neuauflauf an Fuchsschwanz ist hier eher nicht mehr zu erwarten. Kontrollen nach den Niederschlägen sind aber sinnvoll. Nachbehandlungen gegen Ungräser und auch Unkräuter müssen vor Ort geprüft und entschieden werden. Informationen zu Produkten finden Sie im RS 2/2025.

Unkrautkontrolle in Sonnenblumen

Chemische Unkrautkontrolle ist bei herkömmlichen Sorten nur im Vorauflauf möglich.
Nach dem Auflaufen ist im BBCH 12-16 gegen Unkräuter nur in Tribenuron-resistenten Sorten (ExpressSUN, ExpressSX tolerante Sorten) der Einsatz von 45-60 g/ha Pointer SX (Einmalbehandlung) oder im Splitting (Abstand 7-14 Tagen) 2 x 30 g/ha Pointer SX möglich.

Weitere Informationen - LfL Externer Link