Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken
Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.
Zuckerrübenmonitoring: Cercosporabefall zunehmend
ALs Bekämpfungsschwelle gilt bis zum 31. Juli : 5 befallene Blätter von 100 gezogenen Blättern. Dazu die Blätter quer über den Bestand abzupfen – aus dem mittleren Blattbereich, ohne alte und ohne sehr junge Blätter.
Maiszünsler - noch weiterer Nachflug
Der Einsatz von Trichogramma-Schlupfwespen erfolgt zumeist zweimalig. Die erste Ausbringung sollte zu Flugbeginn, die zweite Ausbringung 10 bis 14 Tage später erfolgen. Dieser Zeitraum sollte möglichst nicht überschritten werden, um eine gute Abdeckung der Flugphase zu gewährleisten.
Der optimale Termin für einen Insektizideinsatz ist dann gegeben, wenn nach Hauptzuflug und -Eiablage die ersten Larven schlüpfen.
Schilfglasflügelzikade: Rückgang Fangzahlen
Je nach Region ist die im Rahmen der Bekämpfungsstrategie festgelegte Anzahl an Behandlungen (Zuckerrübe max. 3; Kartoffel – je nach Strategie - max. 4) bereits erreicht. Damit sind weitere Insektizidmaßnahmen gegen die Schilf-Glasflügelzikade, die über die oben genannte Applikationshäufigkeit hinausgehen, nicht möglich. Unabhängig davon dürften zusätzliche Behandlungen gegen die Schilf-Glasflügelzikade auch nicht erforderlich sein, da oftmals der Flughöhepunkt der Zikaden erreicht ist und Infektionen ab Juli keine großen Schäden mehr verursachen sollten. Außerdem sterben die Zikaden nach dem Flughöhepunkt natürlicherweise ab. Die aktuellen unterfränkischen Flugzahlen (siehe www.isip.de) bestätigen das. Gleichzeitig wird mit der Begrenzung der Anzahl an Behandlungen ein Beitrag zur Schonung der Nützlinge geleistet, auf deren Hilfe wir beim Schutz vor Spinnmilben angewiesen sind.
Übergangsregionen: Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld
Übergangsregion: Kreis Aschaffenburg und kreisfreie Stadt Aschaffenburg
Aufruf vom 29.05.:
- Hotspotregionen: Kreis Kitzingen, Kreis Schweinfurt mit kreisfreier Stadt Schweinfurt
- Übergangsregionen: Kreis Miltenberg, Kreis Haßberge
Hotspotregionen: Kreis Würzburg mit kreisfreier Stadt Würzburg und Kreis Main-Spessart
dass mit dem amtlichen Warndienstaufruf eine umgehende Bekämpfung der Glasflügelzikade möglich ist.
hier soll eine Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade nach amtlichen Warndienstaufruf nur dann erfolgen, wenn für Sie eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade
- zu Ertragseinbußen in Zuckerrüben, Kartoffeln und dem Gemüse
- zu verringerten Zuckergehalten im Rübenanbau
- zu Gefäßbündelverbräunungen im Kartoffelbau
- zu Qualitätsbeeinträchtigungen im Gemüsebau
Ausnahme: Bei angemeldete Pflanzkartoffel-Vermehrungsvorhaben können wegen der Nulltoleranz bei Stolbur Behandlungen gegen Glasflügelzikade auch außerhalb der Hotspot- und Übergangsregionen durchgeführt werden, wenn für die nächstgelegene Übergangs- bzw. Hotspotregion ein amtlicher Warndienstaufruf erfolgt.
Ein amtlicher Warndienstaufruf stellt lediglich eine Freigabe für etwaige Insektizidanwendungen dar. Es besteht keine Pflicht, die Bestände mit Insektiziden zu behandeln. Da der Flugbeginn der Zikaden lokal unterschiedlich sein kann, sollte vor einer Behandlung auf jeden Fall der Bestand auf etwaige Glasflügelzikaden kontrolliert werden. So besteht z.B. im südlichen Landkreis WÜ noch keine Notwendigkeit zu behandeln! In kühleren Lagen kann es sinnvoll sein, erst einige Tage nach dem Warndienstaufruf zu behandeln. Es bleibt allein die Entscheidung des Bewirtschafters, ob und in welchem Umfang die Notfallzulassungen genutzt werden.
Anwendungsbestimmungen sind uneingeschränkt einzuhalten! Neben dem Gewässerschutz spielt auch der Bienenschutz eine zentrale Rolle! Beachten Sie: Insektizidmischungen sind immer bienengefährlich (= B1)!
Korrektur des spätesten Zeitpunktes der Anwendung auf BBCH 39 (Bestandesschluß: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) statt wie bisher BBCH 49 (Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht).
Neuerungen bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen
Dort steht bei Bedarf auch eine einfache Excel-Datei zur Aufzeichnung aller nun geforderten Angaben zum Download zur Verfügung. Auch finden Sie dort nützliche Links zu den neu geforderten BBCH- und EPPO-Codes.
Verzeichnis der regionalen Kleinstrukturanteile (JKI) wurde aktualisiert
Sachkundeschulungen – Neuer Dreijahreszeitraum für „Altsachkundige“
Vom Erzeugerring werden Fortbildungsveranstaltungen für den aktuellen Fortbildungszeitraum 2025-2027 angeboten.
Biodiversität im Ackerland - Beispiele zur Unterstützung
Auf verschiedenen Feldern in der Flur verteilt zwei Streifen mit je 3 - 6 Meter Breite nicht grubbern oder scheiben, um Niederwild u.a. zusätzliche Deckung zu bieten (nicht am Feldrand wegen der Queckenbekämpfung).
nach der Ernte nicht zu tief mähen, sondern ca. 8 - 10 cm hoch; kein tiefes Mulchen und Zerstören der Grasnarbe, weil sich damit Trespe, Flughafer und Neophythen wie das Orientalische Zackenschötchen ausbreiten. Mit reduzierter Geschwindigkeit arbeiten, um Tieren Fluchtmöglichkeiten zu lassen.
Graswege, Feldraine und Wegränder sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Diese Streifen stellen oft die letzten Zufluchtsmöglichkeiten dar und sind möglichst zu schonen. Verzichten Sie wo möglich auf „sauberes“ Abmähen. Bearbeiten Sie nicht alle Streifen in einem Zug, sondern abschnittsweise. So wird eine Struktur aufrechterhalten, in die sich die Wildtiere zurückziehen können. Wildvögel benötigen ganzjährig alte Grashalme. Viele Insekten, darunter viele Nützlinge, nutzen Gras- und Krautstrukturen zur Nahrungssuche, zur Verpuppung und Überwinterung. Ein bis maximal zwei Pflegedurchgänge pro Jahr sind in der Regel ausreichend. Wo nur magerer Aufwuchs ist, kann der Mähturnus oft auf einmal innerhalb von 2 oder 3 Jahren gesenkt werden.
Zulassungsänderungen von Pflanzenschutzmitteln
Beachten Sie zwingend die jeweiligen Aufbrauchfristen!!
Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin (z.B. Arcade, Artist, Mistral, Citation, Sencor liquid, u.a.) dürfen nicht mehr eingesetzt werden! Restmengen sind fachgerecht zu entsorgen.

