25.04.2025
Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken

Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.

Getreidemonitoring: wenig Krankheitsbefall Wintergerste abschließen – Weizen weiter ruhig

Es werden wöchentlich Getreideproben auf Pilzkrankheiten an Stängel, Blättern und Ähren untersucht.

Die Wochenergebnisse sehen Sie hier

Die Wintergersten haben zumeist die Ähren vollständig geschoben (BBCH 59) und gehen in die Blüte über (BBCH 61). Für die Abschlußbehandlung ist zu beachten, dass die Mittelzulassungen meist in BBCH 61 enden!
Winterweizen: Die meisten Bestände schieben das Fahnenblatt; kaum Krankheitsbefall
Sommergersten: Beginn Schossen – BBCH 31-32, kaum Krankheitsbefall
Es kann in den meisten Fällen weiterhin mit einer Behandlung abgewartet werden.

Feldrandpflege - Verzicht auf tiefes oder flächiges Mähen/Mulchen

Graswege, Feldraine und Wegränder sind zum einen wichtige Biotope für Tiere und Pflanzen. Andererseits sind sie Ausgangspunkt für die Ausbreitung von Schadorganismen oder Schadpflanzen. Hierbei stehen die Trespen, die Quecken, das orientalische Zackenschötchen und das Jakobskreuzkraut im Fokus. Wichtigste Bekämpfungsmaßnahme ist die Verhinderung der Blüte und damit der Samenbildung.
Die drei erstgenannten können etwa 10 cm über den Boden gemäht werden. So wird die Samenbildung ausreichend verhindert und Gelege, Brutvögel und Jungtiere geschont. Bei den orientalischen Zackenschötchen/Trespen ist evtl. ein zweites Mal zu mähen/mulchen. Tiefes Mulchen führt bei beiden Schadpflanzen zu einer weiteren Ausbreitung, weil die Pflanzen sich zum einen auch über kleinere Wurzelteile (Zackenschötchen) bzw. über die kräftigere Bestockung (Trespe) entwickeln können.
Zur Eindämmung des Jakobskreuzkrautes reicht ein späterer Schnitt ab Mitte Juni. Die Schnitthöhe sollte in Abhängigkeit von der Sprosslänge des Jakobskreuzkrautes gewählt werden. Bei tiefer Mahd oder Mulchen sollten die Feldrandstreifen oder Wegränder nicht alle in einem Zug bearbeitet werden, sondern zeitlich versetzt. So wird eine Struktur aufrechterhalten, in die sich die Wildtiere zurückziehen können.
Randstrukturen können somit wertvolle Lebensräume für Wildtiere und Wildpflanzen bieten ohne die Kulturlandschaft zu gefährden.

Pflanzenschutz Mais

Die meisten Maismittel haben sowohl Abstandsauflagen zu angrenzenden Gewässern oder gegenüber Nicht-Zielflächen als auch Hangneigungsauflagen

(z.B. NW 701, 705, 706 u.a.) – bitte beachten Sie diese (siehe ER-Rundschreiben 4/2025). Die Auflagen gelten unabhängig vom Gewässerrandstreifen nach Volksbegehren auch weiterhin wie im bisherigen Umfang. Muss ein neuer Randstreifen nach Volksbegehren angelegt werden, zählt dieser als Abstandsfläche zum Gewässer mit. Abdriftmindernde Düsentechnik und der Anteil an Kleinstrukturen im Gebiet der zu behandelnden Fläche (NT-Auflagen!) spielen hier eine wichtige Rolle. Das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen wurde neu veröffentlicht.

Einstufung der Gemeinden und (bei entsprechender Zoomstufe) Rasterzellen - Julius-Kühn-Institut Externer Link

Bei über 2 % Hangneigung gegenüber angrenzenden Gewässern sind Gewässerschutzstreifen mit geschlossener Pflanzendecke oder Bewirtschaftung im Mulch-/Direktsaatverfahren vorgeschrieben. Die Hangneigungsauflagen lassen sich auch nicht durch den Einsatz von driftreduzierten Düsen vermeiden.

Grundwasserschutz

Die umweltrelevanten Wirkstoffe Terbutylazin und Nicosulfuron sind nur unter starken Einschränkungen zugelassen- gültig auch in Kombination mit anderen Wirkstoffen im Präparat. Die amtliche Pflanzenschutzberatung rät deshalb auf sehr durchlässigen Böden bzw. im Falle angrenzender Gewässer zum Behandlungsverzicht! Grund ist der Nachweis in vielen Oberflächengewässern, häufig mit Überschreitungen der Umweltqualitätsnormen.
Ziel ist, unser Trinkwasser vor Belastungen zu schützen und auch unseren Nachkommen ein sauberes Trinkwasser zu hinterlassen. Gelingt dies nicht durch die Beratung, sind strengere Vorgaben zu befürchten.

Weitere wirkstoffbezogene Auflagen

Beim Einsatz Pendimethalin-haltiger Produkte sind alle Auflagen, welche die Verflüchtigung und Abdrift herabsetzen sollen, einzuhalten (min. 300 l/ha Wasseraufwandmenge, 90%-Abdriftminderung auf der gesamten Fläche, Fahrgeschwindigkeit max. 7,5 km/h, Windgeschwindigkeit max. 3 m/s)

Überblick der Aufwandmengen und Abstandsauflagen der einzelnen Maisherbizide - LfL Externer Link

Zudem finden Sie eine aktuelle Übersicht der Mittel samt Wirkungsspektren und Auflagen im Versuchsberichtsheft 2024 ab Seite 298 ff. Hinweise zum Herbizideinsatz mit Untersaaten in Mais finden Sie auf der Internetseite der LfL (siehe Link oben). Nutzen Sie wenn möglich auch die mechanische Unkrautbekämpfung gerade in der Hackfrucht Mais. Im Hinblick auf die gesamte Entwicklung im Pflanzenschutz gewinnt diese mit den technischen Innovationen an Bedeutung und leistet ihren Beitrag dazu. Zahlreiche Versuchs- und Demonstrationsanlagen sind in diesem Bereich angelaufen. Sammeln Sie aber nach Möglichkeit unbedingt auch eigene Erfahrungen!

Die Anwendungen von Glyphosat sind auf das absolute Mindestmaß zu begrenzen.

Bestände mit schon blühenden und von Bienen beflogenen Pflanzen sollten nicht mit Glyphosat behandelt werden,

da es sonst zu einer Belastung des Honigs bis hin zum Verlust der Verkehrsfähigkeit wegen Grenzwertüberschreitung kommen kann.

Zulassungsänderungen von Pflanzenschutzmitteln

Betroffen sind u.a. die Insektizide Nexide, Cooper, Xerxes und Mittel des Parallelhandels sowie die Herbizide Mistral und Biathlon 4D.
Beachten Sie zwingend die jeweiligen Aufbrauchfristen!!

Hinweis zum Wirkstoff Triflusulfuron

Die EU-Kommission hat die Zulassung des Wirkstoffes Triflusulfuron nicht mehr verlängert. Entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2513 mussten Produkte mit dem Wirkstoff Triflusulfuron z.B. Debut oder Debut DuoActive bis spätestens 20. August 2024 aufgebraucht werden. D.h. im Jahr 2025 ist der Einsatz dieser Produkte verboten.

Metribuzinverbot ab 2026

Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin (z.B. Arcade, Artist, Mistral, Citation, Sencor liquid, u.a.) werden spätestens am 24.05.2025 widerrufen. Restbestände solcher Mittel müssen spätestens 24.11.2025 aufgebraucht werden; d.h. 2025 endet der Metribuzineinsatz!

Aktuelle Notfallzulassungen des BVL

Pflanzenschutz in Zuckerrüben

Zur chemischen Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade wurden für mehrere Insektizide Notfallzulassungen erteilt – siehe Link zum BVL.
Der Einsatz dieser Mittel ist an den amtlichen Warndienst gebunden! Erst nach Bekämpfungsaufruf sind Behandlungen zugelassen!!
Herbizidmaßnahmen in Zuckerrüben:

Notfallzulassung für Rinpode nach Artikel 53 vom 15. März 2025 bis 12. Juli 2025

Das Produkt Rinpode (Corteva) mit dem Wirkstoff 25 g/l Florpyrauxifen-benzyl kann im Frühjahr, nach dem Auflaufen (BBCH 10 bis 19) im Splittingverfahren mit 2 x 40 ml/ha oder 3 x 26 ml/ha oder 4 x 20 ml/ha eingesetzt werden. Der Einsatz ist als Ergänzung für schwer bekämpfbare Unkräuter wie z.B. resistenten Weißen Gänsefuß; Wilde Möhre; Hundspetersilie; Bingelkraut möglich. Als Praxisempfehlung ist das Produkt bei Bedarf zu den drei NAK´s mit je 26 ml/ha einzusetzen.

Vor jeder Herbizidmaßnahme in Rüben muss die Spritze absolut sauber sein, da Rüben z.B. nach Herbizidmaßnahmen im Getreide auf kleinste Mengen von Sulfonylharnstoffen oder Wuchsstoffen reagieren.

Unkrautkontrolle im Nachauflauf:

  1. NAK-Behandlung: Keimblatt- bzw. im 1. Laubblattstadium der Unkräuter.
  2. NAK-Behandlung: Nach Auflauf der nächsten Unkrautwelle, etwa 8-14 Tage später.
  3. NAK-Behandlung: Zur Vermeidung einer Spätverunkrautung (Versiegelungsmaßnahme).

Es sollte immer eine Mittelkombination aus blattwirksamen und bodenwirksamen Mitteln/Wirkstoffen gewählt werden. Beachten Sie bei den Bodenherbiziden auch die jeweiligen Einsatzhäufigkeiten im Vor- bzw. Nachauflaufverfahren. Entsprechende Hilfestellungen hierzu geben die Tabellen im Versuchsberichtsheft (VBH) 2024 ab Seite 328 ff.

Mögliche Mittelkombinationen finden Sie im VBH oder auf der Homepage der LfL unter folgendem Link: Externer Link

Bei gestressten Beständen sollte lieber abends behandelt werden, bei Trockenheit lieber morgens. Behandlungsmaßnahmen sollten nicht direkt vor oder nach Nachtfrostereignissen erfolgen.

Um möglichst gute Wirkungen zu erzielen, ist neben den Applikationsbedingungen auch die Applikationstechnik gefragt. Für gute Wirkungen ist möglichst kleintropfig zu spritzen, um die Unkräuter gut zu benetzen. Abdrift ist möglichst zu minimieren und ist in den Auflagen geregelt, siehe Versuchsberichtsheft aus dem Jahr 2023 ab Seite 221 ff. Daher ist hier immer ein Kompromiss zwischen Tropfengröße und Abdriftminderung einzugehen. In den Morgenstunden ist die Abdrift in der Regel niedriger als in den Abendstunden.
Gräser- und Unkrautbekämpfung sollten bei geringer Wachsschicht separat erfolgen, um Verträglichkeitsprobleme auszuschließen.

Wachstumsregler im Wintergetreide

Wachstumsregler dienen der Vermeidung von frühem Lager. Für eine derartige Ertragsabsicherung kommen erfahrungsgemäß gut ernährte, lagergefährdete Bestände von weniger standfesten Sorten in Betracht. Dabei entscheiden Kultur, Sortenwahl, Bestandesführung und Stickstoffdüngung in Verbindung mit der Witterung darüber, wie Wachstumsregler eingesetzt werden. Wachstumsregler sind generell nur unter wüchsigen Bedingungen und bei ausreichender Wasserversorgung anzuwenden. Grundsätzlich ist der Einsatz in Beständen, die durch Frost, Hitze oder Wassermangel gestresst sind, riskant und kann zu Ertragsdepressionen führen. Die Bestände sollten bei der Behandlung trocken sein.

Die gesamte Produktübersicht und Aufwandmengen sind im Versuchsberichtsheft „Integrierter Pflanzenbau 2024“ auf Seite 263 ff zu finden.

Unkrautkontrolle in Sonnenblumen

Chemische Unkrautkontrolle ist bei herkömmlichen Sorten nur im Vorauflauf möglich.
Nach dem Auflaufen ist im BBCH 12-16 gegen Unkräuter nur in Tribenuron-resistenten Sorten (ExpressSUN, ExpressSX tolerante Sorten) der Einsatz von 45-60 g/ha Pointer SX (Einmalbehandlung) oder im Splitting (Abstand 7-14 Tagen) 2 x 30 g/ha Pointer SX möglich.

Weitere Informationen - LfL Externer Link