23.09.2025
Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken

Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.

Sachkundeschulungen – Neuer Dreijahreszeitraum für „Altsachkundige“

Für alle („Alt“-) Sachkundigen im Pflanzenschutz mit Fortbildungsbeginn 01.01.2013 (siehe Rückseite ihrer Scheckkarte)
gilt aktuell der neue Fortbildungszeitraum 2025-2027. Entscheidend ist nicht der Abstand zur letzten Fortbildung,
sondern eine Teilnahme in jedem Dreijahreszeitraum.
Vom Erzeugerring werden ab Oktober wieder Vor-Ort und Online Fortbildungsveranstaltungen für den aktuellen Fortbildungszeitraum
2025-2027 angeboten.

Biodiversität im Ackerland - Beispiele zur Unterstützung

Graswege, Feldraine und Wegränder sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Nach der Getreideernte stellen diese Streifen oft die letzten Zufluchtsmöglichkeiten dar und sind möglichst zu schonen.
  • Stoppelbrache:
    Auf verschiedenen Feldern in der Flur verteilt zwei Streifen mit je 3 - 6 Meter Breite nicht grubbern oder scheiben, um Niederwild u.a. zusätzliche Deckung zu bieten (nicht am Feldrand wegen der Queckenbekämpfung).
  • Feldränder
    vor oder nach der Ernte nicht zu tief mähen, sondern ca. 8 - 10 cm hoch; kein tiefes Mulchen und Zerstören der Grasnarbe, weil sich dort Trespe, Flughafer und Orientalisches Zackenschötchen ausbreiten können. Feldrandstreifen oder Wegränder nicht alle in einem Zug bearbeiten, sondern zeitlich versetzt. So wird eine Struktur aufrechterhalten, in die sich die Wildtiere zurückziehen können.
    Wildvögel benötigen ganzjährig alte Grashalme
    Zur Eindämmung des Jakobskreuzkrautes reicht ein späterer Schnitt ab Mitte Juni. Die Schnitthöhe sollte in Abhängigkeit von der Sprosslänge des Jakobskreuzkrautes gewählt werden.

Zulassungsänderungen von Pflanzenschutzmitteln

Betroffen sind u.a. die Insektizide Nexide, Cooper, Xerxes und Mittel des Parallelhandels sowie die Herbizide Mistral und Biathlon 4D.
Beachten Sie zwingend die jeweiligen Aufbrauchfristen!!

Hinweis zum Wirkstoff Triflusulfuron

Die EU-Kommission hat die Zulassung des Wirkstoffes Triflusulfuron nicht mehr verlängert. Entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2513 mussten Produkte mit dem Wirkstoff Triflusulfuron z.B. Debut oder Debut DuoActive bis spätestens 20. August 2024 aufgebraucht werden. D.h. im Jahr 2025 ist der Einsatz dieser Produkte verboten.

Metribuzinverbot ab 2026

Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin (z.B. Arcade, Artist, Mistral, Citation, Sencor liquid, u.a.) werden spätestens am 24.05.2025 widerrufen. Restbestände solcher Mittel müssen spätestens 24.11.2025 aufgebraucht werden; d.h. 2025 endet der Metribuzineinsatz!

Aktuelle Notfallzulassungen des BVL