Sachkunde im Pflanzenschutz im Gartenbau
Gärtnerinnen und Gärtner brauchen in mehreren Fällen einen Sachkundenachweis in Pflanzenschutz und eine anerkannte Fortbildung. Sie haben dabei mehrere Möglichkeiten, den Anforderungen des Pflanzenschutzgesetzes nachzukommen.
Die Gärtner haben mehrere Möglichkeiten, den Anforderungen des Pflanzenschutzgesetzes vom 14. Februar 2012 nachzukommen.
Jede Gärtnerin und jeder Gärtner muss einen Sachkundenachweis und eine anerkannte Fortbildung vorzeigen, wenn sie bzw. er
- Pflanzenschutzmittel anwenden,
- über den Pflanzenschutz beraten,
- Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen,
- Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen,
- über das Internet in Verkehr bringen.