Donnerstag, 9. Januar 2025
Aktuelle Pflanzenbauhinweise im Landkreis Kitzingen
Unsere regionale Anlaufberatung für den Pflanzenbau gibt Ihnen regelmäßig aktuelle Hinweise für das Anbaugebiet rund um Kitzingen.
Gebietsversammlungen zum Pflanzenbau:
Die Pflanzenbauversammlungen „Rat zur Saat“ für die Landkreise Kitzingen und Würzburg finden im Januar 2025 zu folgenden Terminen statt:
Für den Landkreis Würzburg am Dienstag, den 14.01.2025 in Maidbronn im Sportheim und am Donnerstag, den 16.01.2025 in Gelchsheim in der Deutschherrenhalle. Beginn jeweils um 19.00 Uhr.
Für den Landkreis Kitzingen am Montag, den 20.01.2025, in Schwarzenau im Haus der Gemeinschaft und am Donnerstag, den 23.01.2025, in Willanzheim im Sportheim. Beginn jeweils um 19.30 Uhr.
Zusätzlich gibt es für die „Rat zur Saat“ Pflanzenbauversammlung eine Online-Veranstaltung am Montag, den 27.01.2025 um 19.00 Uhr.
Für den Landkreis Würzburg am Dienstag, den 14.01.2025 in Maidbronn im Sportheim und am Donnerstag, den 16.01.2025 in Gelchsheim in der Deutschherrenhalle. Beginn jeweils um 19.00 Uhr.
Für den Landkreis Kitzingen am Montag, den 20.01.2025, in Schwarzenau im Haus der Gemeinschaft und am Donnerstag, den 23.01.2025, in Willanzheim im Sportheim. Beginn jeweils um 19.30 Uhr.
Zusätzlich gibt es für die „Rat zur Saat“ Pflanzenbauversammlung eine Online-Veranstaltung am Montag, den 27.01.2025 um 19.00 Uhr.
Stickstoff-Bodenuntersuchung
Für die Düngebedarfsermittlung 2025 bei Stickstoff können DSN-Bodenuntersuchungen gezogen werden. Auf den Flächen sollte in den letzten 6 Wochen keine Düngung oder Bodenbearbeitung erfolgt sein. Die Anmeldung der Bodenproben kann über die Internet–Adresse www.boden-bayern.de wieder direkt erfasst werden. Für den Landkreis Kitzingen ist der zuständige Ringwart Herr Michael Pretscher, für Würzburg Frau Sofia Michler. Für aussagekräftige Ergebnisse sollten die Proben nach der Ziehung am besten eingefroren werden.
Düngeverordnung:
Für das Düngejahr 2024/2025 stehen die Berechnungsprogramme der LfL zur Verfügung. Mit den Programmen besteht die Möglichkeit die Jahreszusammenfassung für das Düngejahr 2023/2024 abzuschließen und eine Düngebedarfsermittlung für das neue Düngejahr zu erstellen. Für viele Kulturen wurden die ersten N-Min-Werte für nicht rote Flächen auf der Internetseite der LfL bereits veröffentlicht. Ebenso wurden die Durchschnittserträge für 2025 für die jeweiligen Landkreise aktualisiert.
Zwischenfrüchte auf roten oder gelben Flächen die mit Sommerungen bestellt werden und mit Stickstoff bzw. Phosphat gedüngt werden sollen, dürfen bei günstiger Witterung bereits gemulcht werden. Ein Umbruch ist, soweit keine Ausnahme greift, erst ab dem 15. Januar zulässig. Beachten Sie hierbei jedoch die weiteren GLÖZ-Auflagen.
Zwischenfrüchte auf roten oder gelben Flächen die mit Sommerungen bestellt werden und mit Stickstoff bzw. Phosphat gedüngt werden sollen, dürfen bei günstiger Witterung bereits gemulcht werden. Ein Umbruch ist, soweit keine Ausnahme greift, erst ab dem 15. Januar zulässig. Beachten Sie hierbei jedoch die weiteren GLÖZ-Auflagen.
Agrarumweltmaßnahmen:
Die Antragstellung für das Kulturlandschaftsprogramm öffnet ab dem 10. Januar und endet zum 27. Februar. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich Online über i-balis.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute für das Jahr 2025.
Die nächste Durchsage folgt bis Ende Januar.
Ansprechpartner
Thomas Karl
AELF Kitzingen-Würzburg
Mainbernheimer Straße 103
97318 Kitzingen
Telefon: 09321 3009-1221
Mobil: +49 173 8637483
Fax: 09321 3009-1011
E-Mail: poststelle@aelf-kw.bayern.de
AELF Kitzingen-Würzburg
Mainbernheimer Straße 103
97318 Kitzingen
Telefon: 09321 3009-1221
Mobil: +49 173 8637483
Fax: 09321 3009-1011
E-Mail: poststelle@aelf-kw.bayern.de