5. August 2026
Aktuelle Pflanzenbauhinweise im Landkreis Kitzingen
Unsere regionale Anlaufberatung für den Pflanzenbau gibt Ihnen regelmäßig aktuelle Hinweise für das Anbaugebiet rund um Kitzingen.
Zuckerrüben - Krankheitsmonitoring:
Trotz der heißen und trockenen Witterung ist im Monitoring auf den überwiegenden Anteil der Flächen Befall mit Cercospora, auf vielen aber weiter unter der Schadschwelle, zu finden. Einige Bestände sind auch noch befallsfrei. In Gebieten mit nennenswerten Niederschlägen wie zum Teil im westlichen und nördlichen Teil vom Landkreis Würzburg oder im Bereich von Schweinfurt wird die Schadschwelle teilweise überschritten. Hier wurde ein Teil der Bestände nach Überschreiten der Schadschwelle bereits behandelt. Die Schadschwelle liegt ab 1. August bei 15 % befallener Blätter für eine Erst oder Folgebehandlung. Kontrollieren Sie Ihre Bestände. Gegen die bei uns dominierende Blattkrankheit Cercospora sollte bevorzugt z. B. Propulse oder Univoq aufgrund der stärksten Wirkung eingesetzt werden. Achten Sie bei mehrfachen Behandlungen zum Schutz der Wirksamkeit der Wirkstoffe auf einen Wechsel der eingesetzten Wirkstoffe. In den zentralen Lagen sollten zugelassene Kupferpräparate als Resistenzbaustein gegen Cercospora in Mischung mit zum Einsatz kommen.
Beachten Sie immerAnwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweiligen Mittel.
Düngeverordnung:
Eine Düngung nach der Ernte der Hauptfrucht mit flüssigem Wirtschaftsdünger wie z. B. Gülle oder Gärrest ist zu Zwischenfrüchten bei Saat bis zum 15.09. und mit einem Leguminosenanteil von unter 75 %, zu Winterraps oder zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei Saat bis zum 01. Oktober, zulässig. Die Ausbringmenge ist hierbei auf 60 kg Gesamtstickstoff/ha bzw. auf
30 kg Ammoniumstickstoff/ha begrenzt. Eine Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern auf unbestellten Flächen ist breitflächig möglich. Beachten Sie auf unbestellten Flächen die Einarbeitungsfrist von maximal 1 Stunde. Aufgrund der hohen Temperaturen sollte, um gasförmige Verluste zu vermeiden, eine Einarbeitung unmittelbar erfolgen. Eine Ausbringung von Stallmist oder Kompost ist zu Zwischenfrüchten oder Winterkulturen mit N-Bedarf möglich
30 kg Ammoniumstickstoff/ha begrenzt. Eine Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern auf unbestellten Flächen ist breitflächig möglich. Beachten Sie auf unbestellten Flächen die Einarbeitungsfrist von maximal 1 Stunde. Aufgrund der hohen Temperaturen sollte, um gasförmige Verluste zu vermeiden, eine Einarbeitung unmittelbar erfolgen. Eine Ausbringung von Stallmist oder Kompost ist zu Zwischenfrüchten oder Winterkulturen mit N-Bedarf möglich
Umnutzung von stillgelegten Flächen:
Bei Futterknappheit besteht die Möglichkeit, die freiwillig nach der ÖR1a stillgelegten Flächen zur Futternutzung in z. B. Kleegras oder Ackergras im MFA umzucodieren. Damit kann auf diesen Flächen eine Futternutzung des vorhandenen und späteren Aufwuchses erfolgen. Durch die Umnutzung bzw. Umcodierung entfällt jedoch die Förderung für die ÖR1a. Eine Freigabe der Futternutzung unter Beibehaltung der ÖR1a ist aus diesem Grund nicht möglich.
Stillgelegte Flächen wie z. B. im Rahmen der ÖR1a-Regelung dürfen frühestens ab dem
16. August gemulcht werden.
Stillgelegte Flächen wie z. B. im Rahmen der ÖR1a-Regelung dürfen frühestens ab dem
16. August gemulcht werden.
Die nächste Durchsage folgt bis Mitte nächster Woche.
Ansprechpartner
Thomas Karl
AELF Kitzingen-Würzburg
Mainbernheimer Straße 103
97318 Kitzingen
Telefon: 09321 3009-1221
Mobil: +49 173 8637483
Fax: 09321 3009-1011
E-Mail: poststelle@aelf-kw.bayern.de
AELF Kitzingen-Würzburg
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