Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät.
Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (25 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz
Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Das Sachgebiet L2.3P Landnutzung am AELF Kitzingen-Würzburg ist zuständig für Unterfranken.
Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Fortbildung
Fortbildung im Pflanzenschutz - Institut für Pflanzenschutz der LfL
Erstschulung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Anwender
Der Termin für dieses Jahr ist noch nicht bekannt, Sie können sich aber bei Interesse an der Erstschulung bereits auf eine unverbindliche Interessentenliste setzen lassen.
Dazu senden Sie bitte eine Mail mit Ihren Kontaktdaten (Name, Email, Telefonnummer) und dem Betreff „Erstschulung Sachkundenachweis Pflanzenschutz für Anwender“ an
Das Angebot richtet sich bevorzugt an Personen aus den Dienstgebieten der ÄELF Kitzingen-Würzburg und Karlstadt.
Anhand der unverbindlichen Interessensliste werden Sie per Mail informiert, sobald eine Anmeldung zur Erstschulung zur Sachkunde im Pflanzenschutz für Anwender möglich ist.
Bayernweite Angebote des Seminars