Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken
Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.
Raps: Schwellenüberschreitungen im Gelbschalenmonitoring
Für Ihre Bekämpfungsentscheidung ist das Käferauftreten vor Ort entscheidend. Kontrollieren Sie Ihre Gelbschalen im 3-Tagesrhythmus. Die Schadschwelle liegt bei 10-15 Rüsselkäfern (Großer Rapsstängelrüssler + Gefleckter Kohltriebrüssler) innerhalb von 3 Tagen. Versehen Sie die Gelbschalen mit Abdeckgittern zum Schutz von Wildbienen und Hummeln.
Aktuelle Informationen zur Zulassung von FOE-Präparaten – Wirkstoff Flufenacet
Gründe hierfür sind Schädigung des menschlichen Hormonhaushaltes sowie weitere Umweltrisiken und systematische Lücken in der Risikobewertung. Das Abbauprodukte Trifluoracetat (TFA) zählt zu den sog. Ewigkeitschemikalien, die in der Natur nicht abgebaut werden.
Die Zulassungen für die Pflanzenschutzmittel Elipris (Zulassungsnummer 00A768-00) und Tactic (Zulassungsnummer 00A209-00) mit dem Wirkstoff Flufenacet sind laut BVL derzeit nicht wirksam. Beide Pflanzenschutzmittel dürfen momentan nicht in Verkehr gebracht oder angewendet werden. Es gelten keine Abverkaufs- oder Aufbrauchfristen.
Monitoring Maiswurzelbohrer – beginnende Etablierung in Unterfranken
Überprüfen Sie deshalb gegebenenfalls Ihre Fruchtfolgeplanung.
Biodiversität im Ackerland fördern - Beispiele zur Unterstützung
- Altgrasstreifen stehen lassen. Diese bieten Deckung für Niederwild, Wildvögel benötigen ganzjährig alte Grashalme.
- Zwischfrüchte/-fruchtmischungen möglichst über den Winter stehen lassen, nicht zu bald einarbeiten.
Info zum Zulassungsstand von Glyphosat
Checkliste zur Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes ist Pflicht!
Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen!
Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden. Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen an.
Die elektronische Dokumentation ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Aufzeichnungen können auch formlos erfolgen. Die Verwendung von Schlagkarteien ist möglich.
Im Serviceportal iBALIS
Erfassung von Gewässerrandstreifen

Seit dem 1. August 2019 ist es aufgrund des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" verboten, natürliche oder naturnahe Bereiche entlang fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie garten- oder ackerbaulich zu nutzen. Mehr