Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken

Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.

Raps: Schwellenüberschreitungen im Gelbschalenmonitoring

Verbreitet haben die milden Tagestemperaturen deutliche Flugaktivitäten vor allem beim Gefleckten Kohltriebrüssler ausgelöst. Teilweise wurde die Schadschwelle überschritten. Rapsglanzkäfer traten bislang nur vereinzelt auf. Wurden überwiegend Gefleckte Kohltriebrüssler gefunden kann der 10- bis 14tägige Reifungsfraß bis zur Eiablage abgewartet werden. War der Große Rapsstängelrüssler (GSR) in den Gelbschalen mit Fangzahlen über fünf Käfern zu finden, muss jedoch die Bekämpfung innerhalb weniger Tage erfolgen.
Für Ihre Bekämpfungsentscheidung ist das Käferauftreten vor Ort entscheidend. Kontrollieren Sie Ihre Gelbschalen im 3-Tagesrhythmus. Die Schadschwelle liegt bei 10-15 Rüsselkäfern (Großer Rapsstängelrüssler + Gefleckter Kohltriebrüssler) innerhalb von 3 Tagen. Versehen Sie die Gelbschalen mit Abdeckgittern zum Schutz von Wildbienen und Hummeln.

Aktuelle Warndienstergebnisse - isip Externer Link

Aktuelle Informationen zur Zulassung von FOE-Präparaten – Wirkstoff Flufenacet

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beabsichtigt und entscheidet in Kürze darüber, die Zulassung von FOE-Präparaten in Deutschland nach Art. 44 Zulassungsverordnung zurückzunehmen. Es wird deshalb dringend empfohlen FOE-Produkte vorerst nur nach aktuellem Bedarf und nicht auf Vorrat einzukaufen sowie noch vorhandene FOE-Herbstpräparate aufzubrauchen!
Gründe hierfür sind Schädigung des menschlichen Hormonhaushaltes sowie weitere Umweltrisiken und systematische Lücken in der Risikobewertung. Das Abbauprodukte Trifluoracetat (TFA) zählt zu den sog. Ewigkeitschemikalien, die in der Natur nicht abgebaut werden.

Die Zulassungen für die Pflanzenschutzmittel Elipris (Zulassungsnummer 00A768-00) und Tactic (Zulassungsnummer 00A209-00) mit dem Wirkstoff Flufenacet sind laut BVL derzeit nicht wirksam. Beide Pflanzenschutzmittel dürfen momentan nicht in Verkehr gebracht oder angewendet werden. Es gelten keine Abverkaufs- oder Aufbrauchfristen.

Monitoring Maiswurzelbohrer – beginnende Etablierung in Unterfranken

Nach sporadischen Einzelfängen in den vorangegangenen Jahren weist das Monitoring 2024 Käferfänge über fast alle Fallenstandorte in Unterfranken auf. Das bedeutet, dass es sich hier nicht mehr nur um verschleppte Einzeltiere handelt, sondern es ist von einer beginnenden Etablierung des Käfers auszugehen. Für maisanbauende Betriebe bedeutet dies ein weiteres Schadpotential, das mit ansteigendem Fruchtfolgeanteil von Mais an Bedeutung gewinnt.

Überprüfen Sie deshalb gegebenenfalls Ihre Fruchtfolgeplanung.

Nähere Informationen - LfL Externer Link

Biodiversität im Ackerland fördern - Beispiele zur Unterstützung

  • Altgrasstreifen stehen lassen. Diese bieten Deckung für Niederwild, Wildvögel benötigen ganzjährig alte Grashalme.
  • Zwischfrüchte/-fruchtmischungen möglichst über den Winter stehen lassen, nicht zu bald einarbeiten.

Info zum Zulassungsstand von Glyphosat

Checkliste zur Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes ist Pflicht!

Seit 2021 ist die Einhaltung der Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes Bestandteil der Fachrechtskontrollen. Broschüre mit Informationen und Checkliste abrufbar unter:

Allgemeine Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation - Landesanstalt für Landwirtschaft Externer Link

Der ausgefüllte Fragebogen ist vom Betrieb mit den sonstigen Unterlagen und Nachweisen zum Pflanzenschutz aufzubewahren und vom Betrieb bei der Überprüfung vorzulegen.

Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen!

Jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, ist verpflichtet, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für drei Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt ab dem Kalenderjahr, das auf das Jahr des Entstehens der jeweiligen Aufzeichnungen folgt. Aufzeichnungen aus dem Jahr 2019 müssen somit im Zeitraum von 2020 bis einschließlich 2022 vorliegen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, wenn im Jahr 2022 eine Kontrolle stattfinden würde, sind die Aufzeichnungen der Jahre 2019 bis 2021 vorzulegen. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden. Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen an.

Dokumentationsvorlage zum Herunterladen bzw. Drucken - LfL Externer Link

Die elektronische Dokumentation ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Aufzeichnungen können auch formlos erfolgen. Die Verwendung von Schlagkarteien ist möglich.

Im Serviceportal iBALIS
Erfassung von Gewässerrandstreifen

Wiese neben Bach

Seit dem 1. August 2019 ist es aufgrund des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" verboten, natürliche oder naturnahe Bereiche entlang fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie garten- oder ackerbaulich zu nutzen.   Mehr

Aktuelle Regelungen zur Düngerausbringung