Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken

Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.

Aktuelle Informationen zur Zulassung von FOE-Präparaten – Wirkstoff Flufenacet

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beabsichtigt und entscheidet in Kürze darüber, die Zulassung von FOE-Präparaten in Deutschland nach Art. 44 Zulassungsverordnung zurückzunehmen. Es wird deshalb dringend empfohlen FOE-Produkte vorerst nur nach aktuellem Bedarf und nicht auf Vorrat einzukaufen sowie noch vorhandene FOE-Herbstpräparate aufzubrauchen!

Kontrolle Feldmauspopulation – Förderung von Fressfeinden

Trotz ungünstiger Witterungsbedingungen wurde gemeldet, dass regional auf einzelnen Flächen vermehrt Feldmäuse anzutreffen sind. Besonders in pfluglos bestellten Winterungen und Wiesen besteht erhöhtes Risiko für größere Bestandslücken durch Fraßaktivitäten. Kontrollieren Sie unbedingt vor dem Winter Ihre Äcker und Grünlandflächen!
Mit Hilfe von Sitzstangen werden Greifvögle als natürliche Fressfeinde gefördert. Die Stangen sind frühzeitig aufzustellen, damit sich die Tiere daran gewöhnen können. Während der Wintermonate müssen die Greifvögel und auch Eulen sparsam ihre Energie einsetzen. Lange „Suchflüge“ wie im Sommer sind kaum möglich. Die aufgestellten Sitzstangen erleichtern eine gezielte Ansitzjagd. Erfahrungsgemäß kommen die Sitzstangen viel zu spät, meist wenn die Massenvermehrung schon im Gange ist! Nur feststehende, stabile Sitzstangen werden von den Greifvögeln angenommen. Die Querstange oben sollte ein Rundholz sein.

Monitoring Maiswurzelbohrer – beginnende Etablierung in Unterfranken

Nach sporadischen Einzelfängen in den vorangegangenen Jahren weist das Monitoring 2024 Käferfänge über fast alle Fallenstandorte in Unterfranken auf. Das bedeutet, dass es sich hier nicht mehr nur um verschleppte Einzeltiere handelt, sondern es ist von einer beginnenden Etablierung des Käfers auszugehen. Für maisanbauende Betriebe bedeutet dies ein weiteres Schadpotential, das mit ansteigendem Fruchtfolgeanteil von Mais an Bedeutung gewinnt.

Überprüfen Sie deshalb gegebenenfalls Ihre Fruchtfolgeplanung.

Nähere Informationen - LfL Externer Link

Biodiversität im Ackerland fördern - Beispiele zur Unterstützung

  • Altgrasstreifen stehen lassen. Diese bieten Deckung für Niederwild, Wildvögel benötigen ganzjährig alte Grashalme.
  • Zwischfrüchte/-fruchtmischungen möglichst über den Winter stehen lassen, nicht zu bald einarbeiten.

Info zum Zulassungsstand von Glyphosat

Umfrage Technische Universität München

Bereits heute, vor allem aber in der Zukunft sind Blühflächen zur Förderung der Artenvielfalt ein unumgänglicher Bestandteil der Agrarlandschaft. Um sie möglichst gut in den betrieblichen Ablauf zu integrieren, ist eine Weiterentwicklung bisheriger Maßnahmen (KULAP/VNP) notwendig. Dazu gehört nicht nur ein aus-reichender finanzieller Ausgleich, sondern auch eine Strategie, um Probleme wie das Aufkommen von Wurzelunkräutern zu vermeiden.
Um eine praxistaugliche Lösung zu erarbeiten, möchte die Technische Universität München (Weihenstephan) verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten für zukünftige Agrarumweltmaßnahmen im Bereich Blühflächen/Ackerbrachen von Landwirten in Bayern bewerten lassen. Unterstützen Sie dieses Vorhaben durch Ihre Teilnahme an einer ca. 20 - 30-minütigen Online-Umfrage. Als Dank gibt es die Möglichkeit, an einem Gutscheingewinnspiel für drei Gutscheine im Wert von je 50€ (Berufsbekleidung von Engelbert Strauss), teilzunehmen. Link zur Umfrage:

Umfrageserver Externer Link

Aufbrauchfristen beachten

Folgende Mittel (Auswahl) verlieren ihre Genehmigung bzw. haben sie schon verloren; sie können aber noch innerhalb ihrer Aufbrauchfrist letztmals verwendet werden: Betroffene Mittel (Auswahl)
Die Zulassung für die Clomazone-/Metazachlor-haltigen Pflanzenschutzmittel CIRCUIT SYNC TEC und Colzor SYNC TEC und deren Vertriebserweiterung Tribeca SYNC TEC wurde wiederrufen. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 14. Januar 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 14. Januar 2025.
Außerdem endeten die Zulassungen für Lamdex forte und Lambda WG und Hunter WG. Die Aufbrauchfrist läuft noch bis 30.06.2024.

Checkliste zur Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes ist Pflicht!

Seit 2021 ist die Einhaltung der Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes Bestandteil der Fachrechtskontrollen. Broschüre mit Informationen und Checkliste abrufbar unter:

Allgemeine Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation - Landesanstalt für Landwirtschaft Externer Link

Der ausgefüllte Fragebogen ist vom Betrieb mit den sonstigen Unterlagen und Nachweisen zum Pflanzenschutz aufzubewahren und vom Betrieb bei der Überprüfung vorzulegen.

Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen!

Jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, ist verpflichtet, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für drei Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt ab dem Kalenderjahr, das auf das Jahr des Entstehens der jeweiligen Aufzeichnungen folgt. Aufzeichnungen aus dem Jahr 2019 müssen somit im Zeitraum von 2020 bis einschließlich 2022 vorliegen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, wenn im Jahr 2022 eine Kontrolle stattfinden würde, sind die Aufzeichnungen der Jahre 2019 bis 2021 vorzulegen. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden. Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen an.

Dokumentationsvorlage zum Herunterladen bzw. Drucken - LfL Externer Link

Die elektronische Dokumentation ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Aufzeichnungen können auch formlos erfolgen. Die Verwendung von Schlagkarteien ist möglich.

Im Serviceportal iBALIS
Erfassung von Gewässerrandstreifen

Wiese neben Bach

Seit dem 1. August 2019 ist es aufgrund des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" verboten, natürliche oder naturnahe Bereiche entlang fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie garten- oder ackerbaulich zu nutzen.   Mehr

Aktuelle Regelungen zur Düngerausbringung