18.06.2025
Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken
Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.
Reinigung der Getreidelager - Vorsorgender Vorratsschutz
Besonders in hölzernen Silos und Dachkonstruktionen ist die Bekämpfung mit chemischen Kontaktmitteln oft nur wenig erfolgreich, da nicht alle Eier und Larven in allen Ritzen zugänglich sind. Aus eigenen Erfahrungen ist ein Einsatz von Nützlingen wesentlich effektiver, da die verschiedenen Nützlinge sowohl die Falter als auch die Eier aufsuchen und so nachhaltiger den Befall reduzieren helfen. Die Kombination der Mehlmottenschlupfwespe (Habrobracon hebetor gegen Mehlmotte, Speichermotte und Dörrobstmotte) mit der Trichogramma-Schlupfwespe (Trichogramma evanescens gegen die Eier von Lebensmittelmotten) erzielte in der Praxis bei Ausbringung beim ersten Falterflug nach vollständiger Einlagerung die besten Erfolge. Die erste Behandlung sollte 2-4 Wochen nach Getreideeinlagerung erfolgen und nach 2-3 Wochen wiederholt werde. Die Schlupfwespen sind nur 0,3 mm groß, harmlos für den Menschen und werden kaum wahrgenommen.
sind nach Bedarf durchzuführen. Informationen finden Sie im Versuchsberichtsheft 2024, S.297. Die Gebrauchsanweisungen der Mittel sind grundsätzlich zu beachten. Beachten Sie den Anwenderschutz!
Maiszünsler-Monitoring: Flughöhepunkt erreicht
Der optimale Termin für eine Insektizidbehandlung liegt in der kommenden Woche (KW 28) – erfahrungsgemäß etwa zum Fahnenschieben. Ob eine Behandlung notwendig ist, muss anhand des Befalls aus den Vorjahren abgeleitet werden. Nützlingsaufkommen berücksichtigen!
Aktuelle Fangzahlen können auf folgender Seite unter "Maiszünsler - Prognose für Flugbeginn und Befallserhebung" aufgerufen werden:
Monitoring auf Schilfglasflügelzikade: rückläufige Fangzahlen
Für bestimmte Landkreise wurde am 03.06.2025, am 11.06.2025 sowie am 18.06.2025 der amtliche Warndienstaufruf gegeben. Behandlungen sind nur in den angegebenen Regionen zulässig! Beachten Sie zwingend die Auflagen der Notfallzulassungen! Weitere Informationen finden Sie in den Faxen des Erzeugerringes Nr. 11 bis 15 sowie unter
Aktuell werden viele Hackfruchtflächen manuell bereinigt, um entweder ungewünschte, schwerregulierbare oder virusbefallene Pflanzen zu entfernen. Beachten Sie die Auflagen der Pflanzenschutzmittel bei Nachfolgearbeiten nach der Anwendung. Besonders bei den Notfallzulassungen zur Bekämpfung der Schilfglasflügelzikade sind diese sehr streng!
Beispiele:
- SF275-VEAC:
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. - SF276-7AC:
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Biodiversität im Ackerland - Beispiele zur Unterstützung
- Stoppelbrache:
Auf verschiedenen Feldern in der Flur verteilt zwei Streifen mit je 3 - 6 Meter Breite nicht grubbern oder scheiben, um Niederwild u.a. zusätzliche Deckung zu bieten (nicht am Feldrand wegen der Queckenbekämpfung). - Feldränder
vor oder nach der Ernte nicht zu tief mähen, sondern ca. 8 - 10 cm hoch; kein tiefes Mulchen und Zerstören der Grasnarbe, weil sich dort Trespe, Flughafer und Orientalisches Zackenschötchen ausbreiten können. Feldrandstreifen oder Wegränder nicht alle in einem Zug bearbeiten, sondern zeitlich versetzt. So wird eine Struktur aufrechterhalten, in die sich die Wildtiere zurückziehen können.
Wildvögel benötigen ganzjährig alte Grashalme
Zur Eindämmung des Jakobskreuzkrautes reicht ein späterer Schnitt ab Mitte Juni. Die Schnitthöhe sollte in Abhängigkeit von der Sprosslänge des Jakobskreuzkrautes gewählt werden.
Zulassungsänderungen von Pflanzenschutzmitteln
Betroffen sind u.a. die Insektizide Nexide, Cooper, Xerxes und Mittel des Parallelhandels sowie die Herbizide Mistral und Biathlon 4D.
Beachten Sie zwingend die jeweiligen Aufbrauchfristen!!
Die EU-Kommission hat die Zulassung des Wirkstoffes Triflusulfuron nicht mehr verlängert. Entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2513 mussten Produkte mit dem Wirkstoff Triflusulfuron z.B. Debut oder Debut DuoActive bis spätestens 20. August 2024 aufgebraucht werden. D.h. im Jahr 2025 ist der Einsatz dieser Produkte verboten.
Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin (z.B. Arcade, Artist, Mistral, Citation, Sencor liquid, u.a.) werden spätestens am 24.05.2025 widerrufen. Restbestände solcher Mittel müssen spätestens 24.11.2025 aufgebraucht werden; d.h. 2025 endet der Metribuzineinsatz!
Aktuelle Notfallzulassungen des BVL
Pflanzenschutz in Zuckerrüben
Der Einsatz dieser Mittel ist an den amtlichen Warndienst gebunden! Erst nach Bekämpfungsaufruf sind Behandlungen zugelassen!!
Das Produkt Rinpode (Corteva) mit dem Wirkstoff 25 g/l Florpyrauxifen-benzyl kann im Frühjahr, nach dem Auflaufen (BBCH 10 bis 19) im Splittingverfahren mit 2 x 40 ml/ha oder 3 x 26 ml/ha oder 4 x 20 ml/ha eingesetzt werden. Der Einsatz ist als Ergänzung für schwer bekämpfbare Unkräuter wie z.B. resistenten Weißen Gänsefuß; Wilde Möhre; Hundspetersilie; Bingelkraut möglich. Als Praxisempfehlung ist das Produkt bei Bedarf zu den drei NAK´s mit je 26 ml/ha einzusetzen.
Vor jeder Herbizidmaßnahme in Rüben muss die Spritze absolut sauber sein, da Rüben z.B. nach Herbizidmaßnahmen im Getreide auf kleinste Mengen von Sulfonylharnstoffen oder Wuchsstoffen reagieren.
Unkrautkontrolle im Nachauflauf:
- NAK-Behandlung: Keimblatt- bzw. im 1. Laubblattstadium der Unkräuter.
- NAK-Behandlung: Nach Auflauf der nächsten Unkrautwelle, etwa 8-14 Tage später.
- NAK-Behandlung: Zur Vermeidung einer Spätverunkrautung (Versiegelungsmaßnahme).
Es sollte immer eine Mittelkombination aus blattwirksamen und bodenwirksamen Mitteln/Wirkstoffen gewählt werden. Beachten Sie bei den Bodenherbiziden auch die jeweiligen Einsatzhäufigkeiten im Vor- bzw. Nachauflaufverfahren. Entsprechende Hilfestellungen hierzu geben die Tabellen im Versuchsberichtsheft (VBH) 2024 ab Seite 328 ff.
Mögliche Mittelkombinationen finden Sie im VBH oder auf der Homepage der LfL unter folgendem Link:
Bei gestressten Beständen sollte lieber abends behandelt werden, bei Trockenheit lieber morgens. Behandlungsmaßnahmen sollten nicht direkt vor oder nach Nachtfrostereignissen erfolgen.
Um möglichst gute Wirkungen zu erzielen, ist neben den Applikationsbedingungen auch die Applikationstechnik gefragt. Für gute Wirkungen ist möglichst kleintropfig zu spritzen, um die Unkräuter gut zu benetzen. Abdrift ist möglichst zu minimieren und ist in den Auflagen geregelt, siehe Versuchsberichtsheft aus dem Jahr 2023 ab Seite 221 ff. Daher ist hier immer ein Kompromiss zwischen Tropfengröße und Abdriftminderung einzugehen. In den Morgenstunden ist die Abdrift in der Regel niedriger als in den Abendstunden.
Gräser- und Unkrautbekämpfung sollten bei geringer Wachsschicht separat erfolgen, um Verträglichkeitsprobleme auszuschließen.