Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken

Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.

Neuerungen bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen

Seit 1. Januar 2026 wurden die Aufzeichnungspflicht um weitere Angaben erweitert. Außerdem wird ab 01. Januar 2027 eine elektronische Aufzeichnungsform verpflichtend.

Genaue Informationen - LfL Externer Link

Dort steht bei Bedarf auch eine einfache Excel-Datei zur Aufzeichnung aller nun geforderten Angaben zum Download zur Verfügung. Auch finden Sie dort nützliche Links zu den neu geforderten BBCH- und EPPO-Codes.

Verzeichnis der regionalen Kleinstrukturanteile (JKI) wurde aktualisiert

Zur Einhaltung mancher bußgeldbewehrten NT-Auflagen ist das „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ entscheidend. Dieses wird mittlerweile jährlich aktualisiert. Die Bekanntmachung für das Jahr 2026 erfolgte bereits.

Aktualisierung für das Jahr 2026 - Julius-Kühn-Institut Externer Link

Getreidemonitoring - weiterhin wenig Krankheitsdruck

Derzeit noch wenig Befall mit Blattkrankheiten. Lokale Schwellenüberschreitungen bei Wintergerste. Diese befinden sich zwischen Spitzen des Fahnenblattes (BBCH 37) und Anschwellen der Fahnenblattscheide (BBCH 43-45), teilweise beginnen bereits die Grannen zu spitzen (BBCH 49). Die untersuchten Winterweizen befinden sich zwischen Ein- und Zweiknotenstadium (BBCH 31-32). Die Proben waren befallsfrei oder mit geringem Ausgangsbefall.
Sommergersten haben das Schoßstadium noch nicht erreicht.
Grundsätzlich gilt, dass Monitoringergebnisse ein allgemeines Befallsbild wiedergeben. Sie stammen immer aus unbehandelten Flächen bzw. dem Spritzfenster. Vor einer Bekämpfungsentscheidung muss eine Eigenbestandskontrolle stattfinden, um den lokalen Befall zu ermitteln.

Die aktuellen Wochen-Ergebnisse - LfL Externer Link

Bitte beachten Sie die Abstandsauflagen zum Schutz von Gewässern und Nichtzielflächen!

Um Resistenzen bei Getreidefungiziden zu vermeiden, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Gezielte Anwendung nach Bekämpfungsschwellen unter Nutzung des amtlichen Warndienstes
  • Mittelwahl nach vorherrschenden Schaderregern unter Berücksichtigung der Sortenresistenz
  • Anzahl der Anwendungen auf das notwendige Maß beschränken
  • In Spritzfolgen und Mischungen stets verschiedene Wirkstoffgruppen einsetzen
  • Azole in ausreichender Aufwandmenge einsetzen (mind. 75 % der zugelassenen Menge). Bei Spritzfolgen oder Doppelbehandlungen wird ein Wechsel der Azolwirkstoffe dringend empfohlen.
  • Strobilurin- und Carboxamid-haltige Fungizide nur einmal in der Vegetation stets in Mischung mit einem Azol- oder Kontaktwirkstoff anwenden
  • Die Heilleistung der eingesetzten Fungizide durch rechtzeitigen infektionsnahen Einsatz nicht überfordern
  • Ausbringung nur bei günstiger Witterung mit optimaler Technik und ausreichender Wassermenge

Die genauen Fungizidstrategien, Abstandsauflagen bzw. Wirkungseinstufungen der jeweiligen Fungizide entnehmen Sie bitte dem Erzeugerring-Rundschreiben 5/2026 und dem Versuchsberichtsheft 2025 ab Seite 270.

Zusammengefasst sind diese Informationen auch auf der Internetseite der LfL Externer Link

    Wachstumsregler im Wintergetreide

    Wachstumsregler dienen der Vermeidung von frühem Lager. Für eine derartige Ertragsabsicherung kommen erfahrungsgemäß gut ernährte, lagergefährdete Bestände von weniger standfesten Sorten in Betracht. Dabei entscheiden Standort, Kultur, Sortenwahl, Bestandesführung und Stickstoffdüngung in Verbindung mit der Witterung darüber, wie Wachstumsregler eingesetzt werden. Wachstumsregler sind generell nur unter wüchsigen Bedingungen und bei ausreichender Wasserversorgung anzuwenden. Grundsätzlich ist der Einsatz in Beständen, die durch Frost, Hitze oder Wassermangel gestresst sind, riskant und kann zu Ertragsdepressionen führen. Auf guten Bodenschluss achten. Die Behandlungen sind bis zum Grannenspitzen (BBCH 49) abzuschließen.

    Getreideherbizide Sommerungen

    Da die Kulturentwicklung zügiger verläuft, ist Sommergetreide gegenüber Unkräutern tendenziell konkurrenzfähiger als Wintergetreide. Vor allem bei Sommergerste und wenig Wurzelunkräutern sollte auch die Möglichkeit einer rein mechanischen Unkrautbekämpfung in Betracht gezogen werden. Die typischen, wärmeliebenden Unkräuter, die im Sommergetreide zügig auflaufen, lassen sich bei günstigen Bodenbedingungen wirkungsvoll mit einer Striegelbehandlung unterdrücken.
    Allgemein gilt für den Herbizideinsatz im Sommergetreide möglichst frühzeitig, ab dem Dreiblattstadium (BBCH 13), mit angepasster Aufwandmenge bei günstigen Anwendungsbedingungen die standortspezifische Leitverunkrautung effektiv zu bekämpfen. Diese ist zuvor möglichst genau zu bestimmen Genauso muss der aktuelle Unkrautdruck berücksichtigt und nicht blind reduziert werden.

    Weitere Informationen - LfL Externer Link

    Pflanzenschutz in Zuckerrüben

    Auszug neuer Produkte/Notfallzulassungen

    Jetzt regulär zugelassen: Rinpode (Corteva; Wirkstoff 25 g/l Florpyrauxifen-benzyl). Der Einsatz ist als Ergänzung für schwer bekämpfbare Unkräuter wie z.B. resistenten Weißen Gänsefuß; Wilde Möhre; Hundspetersilie; Bingelkraut möglich.
    Neu zugelassen: Wizard (UPL; Wirkstoffe 125 g/l Phenmedipham und 125 g/l Ethofumesat) zur Bekämpfung von breitblättrigen Unkräutern; Blatt- und Bodenwirkung.

    Notfallzulassung des BVL für PIRIMOR G (Wirkstoff 500 g/kg Pirimicarb) zur Bekämpfung von Blattläusen (Grünen Pfirsichblattlaus oder der Schwarzen Bohnenlaus) als Virusvektoren in Zuckerrüben (BEAVA). Die Genehmigung ist gültig ab dem 01.04.2026 bis einschließlich 29.07.2026 (120 Tage) und wurde für insgesamt 20.000 Hektar bundesweit ausgesprochen. Die Anwendung ab dem Zweiblattstadium bis zum Reihenschluss der Zuckerrüben (BBCH 12 – BBCH 39) nach dem Überschreiten von Schwellenwerten bzw. ab Warndienstaufruf mit 300 g/ha in 200 - 400 l/ha Wasser erfolgen. PIRIMOR® G ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

    Anwendungsempfehlungen für eine erfolgreiche Unkrautbekämpfung

    Die Unkrautbekämpfung erfolgt im Zuckerrübenanbau grundsätzlich mit gezielten Behandlungen im frühen Nachauflaufverfahren. Diese können bei den in diesem Jahr teilweise sehr früh gesäten Zuckerrübenbeständen schon um oder direkt nach Ostern nötig sein. Ausnahmen hiervon können gewisse Bodenherbizide darstellen.
    Vor jeder Herbizidmaßnahme in Rüben muss die Spritze absolut sauber sein, da Rüben z.B. nach Herbizidmaßnahmen im Getreide auf kleinste Mengen von Sulfonylharnstoffen oder Wuchsstoffen reagieren.


    Der richtige Nachauflauftermin im Keimblattstadium der Unkräuter ist für eine erfolgreiche Bekämpfung sehr wichtig:
    1. NAK-Behandlung: Keimblatt- bzw. im 1. Laubblattstadium der Unkräuter.
    2. NAK-Behandlung: Nach Auflauf der nächsten Unkrautwelle, etwa 8-14 Tage später.
    3. NAK-Behandlung: Zur Vermeidung einer Spätverunkrautung (Versiegelungsmaßnahme).
    Dazu ist es erforderlich seine Flächen genau zu begutachten und auch im Feld auf die Knie zu gehen.
    Es sollte immer eine Mittelkombination aus blattwirksamen und bodenwirksamen Mitteln/Wirkstoffen gewählt werden. Beachten Sie bei den Bodenherbiziden auch die jeweiligen Einsatzhäufigkeiten im Vor- bzw. Nachauflaufverfahren.
    Entsprechende Hilfestellungen hierzu geben die Tabellen im Versuchsberichtsheft 2025 ab Seite 335 ff

    oder auf der Homepage der LfL unter folgendem Link Externer Link


    Der ideale Applikationstermin ist je nach Bedingung (Unkrautgröße und Witterung) zu wählen. Eine Anwendung am Morgen bewirkt eine bessere Wirkung, geht aber zu Lasten der Verträglichkeit. Am Abend ist es umgekehrt. Deshalb sollte bei gestressten Beständen lieber abends behandelt werden, bei Trockenheit lieber morgens. Behandlungsmaßnahmen sollten nicht direkt vor oder nach Nachtfrostereignissen erfolgen. Bei der Wahl der Applikationstechnik ist abzuwägen: Je kleintropfiger die Ausbringung, desto bedeutsamer die Abdriftgefahr und damit die Minderwirkung. Weitere Informationen im ER-Rundschreiben 3/2026 und im Versuchsberichtsheft 2025.

    Sachkundeschulungen – Neuer Dreijahreszeitraum für „Altsachkundige“

    Für alle („Alt“-) Sachkundigen im Pflanzenschutz mit Fortbildungsbeginn 01.01.2013 (siehe Rückseite ihrer Scheckkarte) gilt aktuell der neue Fortbildungszeitraum 2025-2027. Entscheidend ist nicht der Abstand zur letzten Fortbildung, sondern eine Teilnahme in jedem Dreijahreszeitraum.
    Vom Erzeugerring werden Fortbildungsveranstaltungen für den aktuellen Fortbildungszeitraum 2025-2027 angeboten.

    Biodiversität im Ackerland - Beispiele zur Unterstützung

    Graswege, Feldraine und Wegränder sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Diese Streifen stellen oft die letzten Zufluchtsmöglichkeiten dar und sind möglichst zu schonen.
    Verzichten Sie wo möglich auf „sauberes“ Abmähen. Bearbeiten Sie nicht alle Streifen in einem Zug, sondern abschnittsweise. So wird eine Struktur aufrechterhalten, in die sich die Wildtiere zurückziehen können. Wildvögel benötigen ganzjährig alte Grashalme. Viele Insekten nutzen Gras- und Krautstrukturen zur Überwinterung, ihre Larvenstadien, z.B. Schmetterlingsraupen, finden dort ihre Futterpflanzen und Möglichkeiten zur Verpuppung.
    Wichtig ist ein Abstand von ca. 10 cm zum Boden, um Gelege, Kleintiere und Insekten zu schützen. Mit reduzierter Geschwindigkeit arbeiten, um Tieren Fluchtmöglichkeiten zu lassen.
    Ein bis maximal 2 Pflegedurchgänge pro Jahr sind in der Regel ausreichend. Wo nur magerer Aufwuchs ist, kann der Mähturnus oft auf einmal innerhalb von 2 oder 3 Jahren gesenkt werden.

    Zulassungsänderungen von Pflanzenschutzmitteln

    Beachten Sie zwingend die jeweiligen Aufbrauchfristen!!

    Metribuzinverbot ab 2026

    Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin (z.B. Arcade, Artist, Mistral, Citation, Sencor liquid, u.a.) dürfen nicht mehr eingesetzt werden! Restmengen sind fachgerecht zu entsorgen.

    Aktuelle Notfallzulassungen des BVL